Verfahrensbeiständin für Kinder und Jugendliche im Familienrecht
Was heißt das eigentlich?
In dem Wort Verfahrensbeistand stecken zwei Wörter: Verfahren und Beistand
Verfahren: damit meint man ein Gerichtsverfahren.
Beistand: Jemand, der einem anderen zur Seite steht, ihn unterstützt, sich für ihn einsetzt.
Der Verfahrensbeistand / die Verfahrensbeiständin im Familienrecht setzt sich für die Interessen von Kindern und Jugendlichen ein.
Bei einem Gerichtsverfahren geht es meistens darum, dass sich Menschen mit unterschiedlichen Meinungen gegenüber stehen und keine Lösung für offene Fragen finden können. Wichtige Fragen muss man vor Gericht klären, damit für alle Klarheit herrscht und jeder weiß, was geht und was nicht.
Es gibt Entscheidungen, die gar nicht so leicht zu treffen sind, zum Beispiel, nachdem die Eltern nicht mehr zusammen wohnen, weil sie sich getrennt haben. Dann entstehen für Kinder und Jugendliche viele Fragen: "Wo soll ich denn jetzt wohnen? Wie oft darf ich Mama oder Papa sehen? Auf welche Schule werde ich denn jetzt gehen?" Finden die Eltern bei diesen Fragen keine Lösung, kommt es zu einem Gerichtsverfahren.
Kinder und Jugendliche sind Beteiligte dieses Gerichtsverfahrens, damit nicht "über deren Köpfe hinweg" entschieden wird. Sie sollen mitreden und mitbestimmen dürfen! Manchmal ist es aber gar nicht so leicht, gegen die Stimmen der Erwachsenen anzukommen.
Das Gericht sucht deshalb eine*n Verfahrensbeiständin / Verfahrensbeistand aus. Das ist dann meine Rolle. Ich stehe nicht auf der Seite der Erwachsenen, sondern bin nur für Kinder da. Ich versuche herauszufinden, was sich das Kind wünscht und erkläre natürlich auch, was im Gerichtsverfahren passiert. In einem gemeinsamen Gespräch mit dem*der Richter*in helfe und unterstütze ich. Wenn dann der Anhörungstermin für die Eltern bei Gericht gekommen ist, ist es meine Aufgabe, die Wünsche, Ideen und Interessen des Kindes mit einzubringen und zu vertreten.